Der „Fall Peterhansel“ zieht weiter Kreise. Dem elfmaligen Dakar-Sieger wird vorgeworfen, während der achten Wertungsprüfung illegal getankt zu haben. Konkurrent X-raid hatte einen entsprechenden Protest eingereicht. Die Sportkommissare haben inzwischen entschieden, den Fall nicht weiter zu verfolgen.
X-raid will dagegen Berufung beim entsprechenden Gericht des für die Rallye Dakar zuständigen französischen Motorsportverbandes FFSA einlegen.
Dakar-Veranstalter ASO und seine Sportkommissare sind schon öfter in Berufungsverhandlungen baden gegangen. Prominentester Fall war „Rallye Dakar vs. Volkswagen“. Damals schlossen die Sportkommissare Jutta Kleinschmidt aus der Wertung aus, weil an ihrem Race-Touareg während der Rallye der Motor gewechselt wurde. Während der Sachverhalt unbestritten war, herrschten auch damals unterschiedliche Auffassungen zum Reglement. Volkswagen konnte bei der Berufungsverhandlung nachweisen, dass ein Motorwechsel im Reglement nicht ausdrücklich verboten wurde.
Während Peugeot-Sportchef Bruno Famin beteuert, das Nachtanken sei legal gewesen, hat die Berufung von X-raid schon jetzt direkte Auswirkungen auf die Dakar, denn ein offizielles Endergebnis wird es erst in ein paar Wochen geben.
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