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RSC schaffte neue Alternative zum DMSB‐KFP

Alle Fahrzeuge gemäß den Vorgaben des Rallye Supercup e. V. (RSC) können ab sofort auch eine behördliche Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO erhalten.

Die sogenannte RSC-Motorsportzulassung (RSC‐MSZ) wird für alle Interessierten zunächst kostenfrei angeboten. Durch die aktuellen technischen Regularien des RSC sind nahezu alle Fahrzeuge gemäß den gültigen Fahrzeuggruppen des NAVC und des DMSB vollumfänglich abgedeckt.

Nach umfangreichen Vorbereitungen und Gesprächen mit den zuständigen Ministerien ist am 11. März dem ersten, nach den Regularien des RSC aufgebauten Motorsportfahrzeug eine behördliche Sonderzulassung für den öffentlichen Straßenverkehr gemäß § 70 StVZO auf der Grundlage einer sogenannten RSC‐Motorsportzulassung (RSC‐MSZ) erteilt worden. Weitere solcher Zulassungen sind inzwischen in gleich mehreren Bundesländern schon gefolgt.

„Mit der RSC‐Motorsportzulassung ist das DMSB‐Monopol auf § 70‐Sonderzulassungen im Bereich des Motorsports endgültig gefallen. Der DMSB‐KFP ist nun also nicht mehr der einzige Weg zur Erlangung einer solchen Ausnahmegenehmigung“, so der RSC‐Vorsitzende Patrick Mohr.

Eine offizielle ministerielle Bestätigung, wonach alle Sonderzulassung auf der Grundlage des § 70 StVZO auch bei Veranstaltungen des RSC volle Gültigkeit besitzen, war bereits Mitte 2019 schon per Ministerialschreiben bestätigt worden. Dies betrifft u. a. auch alle Fahrzeuge, deren Sonderzulassung auf einem DMSB‐KFP beruht. Ein Verein kann demnach die Nutzung ordentlich, behördlich zugelassener Fahrzeuge nicht beschränken.

„Der DMSB‐KFP wie auch die RSC‐MSZ begründen sich zulassungsrechtlich auf einer Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums aus dem Jahre 2012. Das dafür zuständige Ministerium erklärt uns gegenüber, dass die behördliche Anwendung dieser Empfehlung natürlich auch für unseren RSC möglich sein muss. In der ursprünglichen Empfehlung des Ministeriums hatte unser RSC deshalb noch keine Berücksichtigung finden können, da wir uns bekanntlich ja erst im Jahr 2018 neu gegründet haben“, gibt Mohr an.

Aktuell wird die MSZ vom RSC zunächst für alle Interessierte kostenfrei angeboten werden. Natürlich sind die Gebühren für die Ausstellung des erforderlichen Gutachtens der § 70 Sonderzulassung durch einen amtlich‐anerkannten Sachverständigen und der behördlichen Zulassung, auf welche der RSC e. V. jeweils keinerlei Einfluss hat, davon unabhängig zu betrachten.

Eine Art Lizenzpflicht für das Wettbewerbsfahrzeug, ähnlich dem „kleinen KFP“, wird es jedoch von Seiten des RSC auch in Zukunft nicht geben. Denn die MSZ stellt lediglich ein Angebot des Verbandes an alle Sportler dar, um eine zuverlässige Rechtssicherheit bei der amtlichen Zulassung ihrer jeweiligen Fahrzeuge für den Motorsport erreichen zu können.

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