Nationale Szene

Regeln 2019 – Teil 6: Reifen

Ab 2019 entfällt die Vorschrift, dass bei Rallye 35/70 nur Reifen mit E-Kennzeichnung benutzt werden dürfen.

Die Gründe dafür, dass der DMSB die E-Pflicht nach zwanzig Jahren abgeschafft hat, sind mehrschichtig. Zum einen verbergen sich hinter dem „E“ unterschiedliche Normen. Entscheidend war aber, dass der Markt für E-Reifen in bestimmten Bereichen nicht oder mangelhaft abgedeckt ist. Das betrifft sowohl bestimmte Reifengrößen, mehr noch bestimmte Reifentypen wie Regenreifen oder Schotterreifen.

Grundlage für die Freigabe der Reifen war die Einführung des KFP, der die Eintragung von speziellen Reifen ermöglicht. Denn natürlich gilt für alle Reifen die Bestimmung, dass sie im KFP und in den Zulassungspapieren eingetragen sein müssen.

Die Freigabe gilt auch für Fahrzeuge der Gruppe G. Das war zwar anfangs nicht vorgesehen, weil in der Gruppe G der KFP nicht vorgeschrieben ist. Insofern ist unsere Information aus Teil 2 der „Neuen Regeln“ vom 17.12.2018 zu korrigieren.

Die Artikel, in denen bisher die Verwendung von „E-Reifen“ bei Rallye 35/70 vorgeschrieben wurden, sind im Anhang IV des Rallye-Reglements sowie in den Reifenbestimmungen der DMSB Gruppen G und F gestrichen. Für historische Rallye-Fahrzeuge nach FIA-Anhang K sind die Reifenbestimmungen im Artikel 8.4. des Anhang K festgelegt.

« zurück