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Grabfeld-Rallye: Droht erneutes Nachspiel durch den DMSB?

Vor vier Jahren gab es für Teilnehmer der Grabfeld-Rallye im Anschluss Post vom DMSB. Das könnte sich in dieser Saison wiederholen.

Vor Gericht sehen sich der DMSB und der RSC öfters. Nachdem die Streitigkeiten über angebliche Urheberrechtsverletzungen bei der Gestaltung des Technischen Reglements geklärt wurden, geht es nun um die Frage, ob DMSB-Lizenznehmer bei RSC-Veranstaltungen starten dürfen? Oder droht erneuter Ärger wie vor vier Jahren?

Seitens des RSC ist man überzeugt: „Nach Entscheidungen von Gerichten, Ämtern und Ministerien darf keinem ein Start bei der Grabfeld-Rallye verwehrt werden.“

Die Veranstalter der ADMV-Rallye-Meisterschaften fragten beim DMSB nach und bekamen folgende Antwort aus Frankfurt:

„Die Bestimmungen 2022 des DMSB haben selbstverständlich weiterhin Gültigkeit – die Lizenznehmer haben entsprechende Lizenzverträge mit dem DMSB für das Jahr 2022 – unter Anerkennung der gültigen Regeln abgeschlossen. Eine Drittmeinung ändert nichts an den bereits gültig abgeschlossenen Regelanerkennungsverträgen zwischen DMSB und Lizenznehmern.“

„Wir werden die Veranstaltung dem Sportgericht melden und einer Überprüfung unterziehen, es kann sich analog 2018 für teilnehmende DMSB Lizenznehmer ergeben, dass nach Teilnahme ein Sportgerichtsverfahren eingeleitet wird und ein Strafausspruch erfolgt.“

Aktuell haben sich bereits 103 Fahrer für die diesjährige Grabfeld-Rallye angemeldet.

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