KFP: Sondergenehmigung durch DMSB

Der Bearbeitungsstau in Sachen Kraftfahrzeugpass (KFP) zwingt den DMSB zum Handeln. Um die ersten Veranstaltungen des Jahres nicht zu gefährden, wird es eine zeitlich begrenzte Sondergenehmigung geben.

7. Februar 2017

Michael Heimrich

KFP: Sondergenehmigung durch DMSB

Über 200 Anträge auf Erteilung eines Kraftfahrzeugpasses sollen beim DMSB im Moment vorlegen, was zu einer mehrmonatigen Wartezeit führen kann. 
Um den Saisonstart in der nationalen Szene nicht zu gefährden, erhalten Fahrzeuge jetzt eine befristete Startberechtigung (KFP-Vorabbestätigung). Bedingung dafür ist: Alle nach StVZO vorgeschriebenen Einträge in den Fahrzeug-Papieren sind vorhanden und es wird kein Sondergutachten nach Paragraph 70 StVZO benötigt.
Diese Bestätigung wird durch den DMSB ausgestellt sobald ein Antrag auf einen Kraftfahrzeugpass vorliegt und sich in Bearbeitung befindet. Sie ist befristet auf zwei Monate ab Tag ihrer Ausstellung. Der Teilnehmer hat diese Bestätigung bei der Dokumentenabnahme vorzulegen.

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