OSK-Gericht bezweifelt Fairness

Beppo Harrach verliert nach einem Protest des VW Motorsport Teams Austria seinen zweiten Platz bei der Waldviertel-Rallye. Doch es gibt Zweifel an der Verhältnismäßigkeit.

9. Dezember 2010

Michael Heimrich

Das Berufungsgericht der Obersten nationalen Sportkommission für den Kraftfahrsport (OSK) hat das Ersturteil in der Causa Beppo Harrach bestätigt. Die Berufung des DiTech Racing Teams gegen den Ausschluss ihres zweitplatzierten Fahrers aus der Rallye wurde abgewiesen.

Wie bekannt, hatte das VW Motorsport Team Austria nach dem letzten Rallye-Staatsmeisterschaftslauf des Jahres einen technischen Protest in 24 Hauptpunkten (mit Unterpunkten insgesamt 61) gegen den Mitsubishi Lancer Evo IX von Harrach eingebracht. Die Untersuchungen brachten eine nicht homologierte Benzinpumpe zutage, die zwar laut OSK keinen Wettbewerbsvorteil nach sich zog, aber nicht den vorgeschriebenen Richtlinien entsprach.

Daher werden Beppo Harrach der zweite Platz bei der Waldviertel-Rallye, die dafür zustehenden 17 Punkte sowie der damit einhergehende Vizemeister-Titel aberkannt. Der zweiten Platz in der Gesamtwertung der Rallye-Staatsmeisterschaft 2010 geht an Andreas Waldherr vom VW Motorsport Team Austria.

„Ja, wir haben einen Formalfehler in Bezug auf den Aufbau unseres Fahrzeuges gemacht. Wir haben aber auch gezeigt, dass wir mit einem in 60 weiteren Punkten angegriffenen Auto legal unterwegs waren, und das schneller, als dies manchem Mitbewerber lieb war“, erklärt Beppo Harrach. „Die Sportkommissäre haben in ihrem Urteil festgehalten, dass unser Auto keinen Wettbewerbsvorteil hatte. Das Berufungsgericht ging sogar noch einen Schritt weiter, indem es die Frage aufwarf, ob der eingebrachte Protest im Sinne der sportlichen Fairness in seinem Umfang überhaupt zulässig war. Leider stand es dem Berufungsgericht nicht zu, diesen Punkt zu verhandeln. Ich kann also mit Recht behaupten, dass wir erwiesenermaßen keinen Leistungs-, Gewichts- oder Stabilitätsvorteil mit unserem Auto hatten. Dagegen hatte sich der Protest eigentlich gerichtet oder, besser gesagt, hätte sich richten sollen.“

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