On-Board-Kamera

Freie Fahrt für Kameras

Gute Nachricht für alle Rallyefahrer: Die zum Jahresbeginn eingeführte Vorschrift für die Anmeldung von On-Board-Kameras ist faktisch aufgehoben worden.

<strong>PRÄZISIERT:</strong> Die Anmeldung einer Inboardkamera bestimmt der jeweilige Veranstalter

Im DMSB-Rallye-Reglement (RR) für 2013 steht ein neuer Artikel 65.1, der eine Anmeldung für On-Board-Kameras zur Pflicht macht. Diese Vorschrift, die aus dem FIA-Regelwerk für die Europameisterschaft übernommen wurde, sorgte für Wirbel unter den Aktiven und Veranstaltern – sofern sie das RR gelesen hatten -, weil sie eine Menge Papierkrieg ausgelöst hätte.

 

Der Rallyeausschuss hat schnell reagiert und den Art. 65.1 mit dem Bulletin 1 zum RR 2013 geändert. Jetzt ist eine Anmeldung nur dann erforderlich, wenn der Veranstalter dies in der Ausschreibung ausdrücklich vorschreibt. Ansonsten können On-Board-Kameras frei genutzt werden.

 

Eine Neuerung bleibt jedoch: Alle On-Board-Kameras müssen bereits bei der Technischen Abnahme eingebaut sein, damit eine sichere Befestigung kontrolliert werden kann.

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