DMSB scheitert vor Gericht gegen RSC

Hat der Initiator des Rallye Supercup Teile des sportlichen Reglements beim DMSB abgeschrieben? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Landgericht Düsseldorf seit geraumer Zeit. Nun kam es zur Urteilsverkündung.

11. Oktober 2020

Michael Heimrich

Eine im Sommer 2018 durch den DMSB eingereichte Klage gegen den Rallye Supercup (RSC) und dessen Regularien ist am vergangenen Mittwoch durch das Landgericht in Düsseldorf als unschlüssig und unbegründet in allen Punkten abgewiesen worden. Der RSC darf damit seine Reglements somit weiterhin vollumfänglich zur Durchführung von Motorsportveranstaltungen verwenden.

Dem vorliegenden Urteil voraus ging ein langwieriges Verfahren, das sich über rund zweieinhalb Jahre hinzog. Mit vielen, sehr umfangreiche Schriftsätze, die nicht selten einige hundert Seiten umfassenden, und mehreren Gerichts- und Verhandlungsterminen im Zeitraum April 2019 bis September 2020 wurde von beiden Seiten ein hoher Aufwand im Verfahren betrieben.

Der DMSB musste nicht nur eine juristische Niederlage einstecken, weil das Gericht den Streitwert auf 200.000 Euro taxierte, wird die entsprechende Gebührenrechnung entsprechend hoch ausfallen.

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