Rallye Portugal

Verwirrspiel um Lappi-Zeitstrafe

Der Aufhängungsschaden vom Samstagabend beschäftigte Esapekka Lappi und das Skoda-Team noch am Sonntag. Die Sportkommissare hatten dem Finnen fünf Strafminuten aufgebrummt, allerdings fehlte der Beweis für das Vergehen.

Die Regeln sind klar definiert: Nur mit vier frei drehenden Rädern dürfen sich Fahrer im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Ein abgerissenes, oder blockierendes Rad bedeutet zwangsläufig das Aus, oder im Falle von Esapekka Lappi eine empfindliche Zeitstrafe.

Der Finne war am Samstagabend mit seinem Fabia R5 in die Wartezone vor der Zeitkontrolle gerumpelt, weil das rechte Hinterrad wegen eines Bruchs der Radaufhängung blockierte. Darin sahen die Sportkommissare eine Verletzung des Paragraphen 20.1.5 im sportlichen Reglements der Rallye-WM, der die eingangs erwähnten vier frei drehenden Räder fordert. Lappi fing sich deshalb nachträglich fünf Strafminuten ein und war plötzlich seinen zweiten Platz in der WRC2-Wertung los.

Aber die Sache hatte einen Haken. Weil die Regelwächter nicht nachweisen konnte, dass Lappi mit seinem ‚Dreirad’ auch tatsächlich im Straßenverkehr unterwegs war, kam es zur erneuten Untersuchung. Lappi hatte bereits bei seiner Anhörung erklärt, dass er mit der beschädigten Aufhängung nur einen für die Öffentlichkeit gesperrten Straßenabschnitt, der zum Servicepark führte, befahren hätte. Dies war wiederrum reglementkonform. Drei Stunden nach dem Urteil hoben die Sportkommissare ihr Urteil wieder auf und Lappi hatte seinen zweiten Platz zurück. 

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