Karenz-Zeit

Zeitfenster, um das ein Rallye-Team seine Sollzeit überziehen darf. Es beträgt pro Zeitkontrolle maximal 15 Minuten, pro Sektion und Etappe maximal 30 Minuten sowie über den gesamten Verlauf einer Rallye 60 Minuten. Überschreitet die Summe der Verspätungen die vorgegebene Karenz, so fällt der Teilnehmer aus der Wertung. Wichtig: Verspätungen lassen sich nicht durch vorzeitiges Stempeln an der nächsten Zeitkontrolle egalisieren.

Kit-Cars
Relativ junge Fahrzeugklassen im Rallye-Sport: Die so genannten “Formel 2”-Boliden besitzen Zweiradantrieb sowie Saugmotoren mit nicht mehr als zwei Liter Hubraum. Die “Formel 3”- oder “Super 1600”-Kit-Cars sind auf 1,6 Liter Hubraum beschränkt und bilden die Basis für die erst im zweiten Jahr ausgeschriebene Junior-WM.

Klasse
Gruppe A:

Klasse bis 1400 ccm
Klasse über 1400 ccm bis 1600 ccm
Klasse über 1600 ccm bis 2000 ccm
Klasse über 2000 ccm

Relativ freizügige Technisches Reglement das verlangt, dass von einem potenziellen Rallye-Auto zuvor 2500 Basismodelle innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten gebaut werden. Die Gruppe A löste 1987 die so genannten "Rallye-Monster" der Gruppe B ab und führte zu so interessanten Straßenautos wie dem Lancia Delta integrale, dem Mitsubishi Lancer Evo I bis VII (aktueller Stand) oder auch Ford Sierra- und Escort RS-Cosworth.

Gruppe N:
Klasse bis 1400 ccm
Klasse über 1400 ccm bis 1600 ccm
Klasse über 1600 ccm bis 2000 ccm
Klasse über 2000 ccm

Technische Reglement für seriennahe Fahrzeuge. Auch hier wird der Bau von 2500 Basismodellen innerhalb 12 Monaten vorgeschrieben. Großserien-Tourenwagen mit mindestens 4 Sitzplätzen. Grundsätzlich gilt: Jede Änderung am Fahrzeug, die nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten. Grosserien-Tourenwagen sind auch solche, welche aus vergangenen Grosserien stammen, jedoch nicht mehr oder noch nicht homologiert sind.

Erlaubt sind ausschließlich Teile oder Veränderungen, die das Fahrverhalten, die Fahrleistung, die Motorleistung und die Kraftübertragung des Fahrzeuges nicht beeinflussen. Insbesondere dürfen Getriebe- und Achsübersetzungen nicht verändert werden. Erlaubt sind jedoch Überrollbügel, Schalensitze, Sportlenkrad, Sportfahrwerke mit ABE (aber nicht höhenverstellbar). Differenzialsperren sind erlaubt, falls ab Werk ohne Aufpreis erhältlich. Spurverbreiterungen(Bausatz) sind verboten. Ausnahme ab Werk oder mit ABE.

Gruppe H:
Klasse bis 600 ccm
Klasse über 600 ccm bis 1300 ccm
Klasse über 1300 ccm bis 1600 ccm
Klasse über 1600 ccm bis 2000 ccm
Klasse über 2000 ccm

Weitgehende Änderungen am Fahrzeug erlaubt. In der Gruppe H sind Personenkraftwagen zugelassen, die homologiert waren und deren FISA/FIA-Homologation abgelaufen ist. Des weiteren sind Personenkraftwagen startberechtigt, die vor dem 01.01.1993 gebaut wurden. Es sind nur Fahrzeuge startberechtigt, welche in einer Stückzahl von min. 200 identischen Fahrzeugen in 12 aufeineanderfolgenden Monaten hergestellt wurden und über ABE, EWG-Betriebserlaubnis oder EBE verfügen. Bei Verwendung von Fahrzeugen mit 07er-Kennzeichen (rote Youngtimerzulassung) müssen bei Rallyes alle Fahrzeugänderungen, welche die StVZO eintragungspflichtig sind, im Fahrzeugbrief eingetragen sein.

Der Motorblock muss beibehalten werden, der Hubraum ist freigestellt und darf durch Änderung des ursprünglichen Hubs und/oder der ursprünglichen Bohrung geändert werden. Es bestehen Fahrzeugmindestgewichte die eingehalten werden müssen z.B. 1600 - bis 2000ccm Hubraum - 805Kg. Vierradantrieb ist zulässig, wenn er beim ursprünglichen Modell vorhanden war. Die Radaufhängung ist freigestellt, jedoch muss der ursprüngliche Typ (z.B. Verbundlenkerachse, Starrachse, PcPherson usw.) beibehalten werden. Die Reifen und Räder sind freigestellt, Distanzscheiben sind zulässig. Die max. Reifenbreite wird nach dem Hubraum ermittelt z.B. 1600 bis 2000ccm - 12 Zoll. Die serienmäßige Karosserie darf erleichtert oder verstärkt werden.

Gruppe F:
Klasse bis 600 ccm
Klasse über 600 ccm bis 1300 ccm
Klasse über 1300 ccm bis 1600 ccm
Klasse über 1600 ccm bis 2000 ccm
Klasse über 2000 ccm

Weitgehende Änderungen am Fahrzeug erlaubt. In der Gruppe F sind Personenkraftwagen zugelassen, welche in einer Stückzahl von min. 200 identischen Fahrzeugen in 12 aufeinanderfolgenden Monaten hergestellt wurden und über ABE, EWG-Betriebserlaubnis oder EBE verfügen. Im Fahrzeugbrief muss der Tag der Erstzulassung eingetragen sein.

Der Motorblock muss beibehalten werden, der Hubraum ist freigestellt und darf durch Änderung des ursprünglichen Hubs und/oder der ursprünglichen Bohrung geändert werden.

Gruppe G
LG 1 Klasse Leistungsgewicht kleiner 9
LG 2 Klasse Leistungsgewicht ab 9 kleiner 11
LG 3 Klasse Leistungsgewicht ab 11 kleiner 13
LG 4 Klasse Leistungsgewicht ab 13 kleiner 15
LG 5 Klasse Leistungsgewicht ab 15 kleiner 18
LG 6 Klasse Leistungsgewicht ab 18 kleiner 21
LG 7 Klasse Leistungsgewicht ab 21

Die Fahrzeuge müssen, außer wenn es für einzelne Bauteile im Reglement anders bestimmt wird, in serienmäßigen Zustand sein, d.h. wie sie vom Herstellerwerk in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Betriebserlaubnis geliefert werden. Jedes Zubehör und alle Sonderausstattungen, die beim Fahrzeugkauf auch gegen Aufpreis vom Werk für die EU-Länder geliefert werden können, gelten als serienmäßig im Sinne des Gruppe G-Reglements. Als nicht serienmäßig gelten Teile, die nur über Sportabteilungen der Herstellerwerke, Tuningfirmen usw. geliefert werden.