Nationale Szene

Regeln 2019 - Teil 2: Gruppe G

Vor 35 Jahren wurde die Gruppe G für (fast) serienmäßige Fahrzeuge geschaffen – als preiswerte Möglichkeit im Breitensport. Besonderes Merkmal ist die Einteilung nach dem Leistungsgewicht anstelle der sonst üblichen Hubraumklassen. Ein Jahrzehnt lang boomte die Gruppe G, doch seit vielen Jahren kümmern die Serienautos bei einem Anteil von nur 15% im Rallye 35/70-Bereich dahin, im Nat-A-Bereich sogar nur 3%.

Zu den Gründen zählen die erheblichen technischen Entwicklungen in den letzten 35 Jahren wie Turbomotoren, Allradantrieb, vor allem aber die elektronischen Fahrhilfen, die einem rallye-mäßigen Fahren oftmals im Wege stehen. Wie das Gruppe-G-Reglement weiter entwickelt – und kontrolliert – werden kann, ohne das Prinzip „Serie“ zu opfern, soll im kommenden Jahr beim DMSB diskutiert werden. Einigkeit herrscht aber darüber, dass angesichts der Kostensteigerungen bei den „Verbesserten“ die Gruppe G gestützt und gefördert werden muss. Dazu gibt es erste Entscheidungen.

Wichtig für Gruppe-G-Fahrer und –Interessenten sind zunächst einmal zwei Punkte, die nicht geändert werden. Ursprünglich sollte der KFP auch für die Gruppe G am 1.1.2019 zur Pflicht werden; dieser Beschluss ist rückgängig gemacht worden, so dass Gruppe-G-Fahrzeuge weiterhin ohne KFP starten können.

Außerdem gilt für die Gruppe-G-Fahrzeuge weiterhin die Pflicht, Reifen mit E-Kennzeichen zu fahren. Damit soll Chancengleichheit gewahrt werden zwischen Gruppe-G-Autos mit und ohne KFP, denn Gruppe-G-Fahrzeuge ohne KFP könnten „freie“ Reifen nicht eintragen lassen. 

Eine seit vielen Jahren geforderte Änderung tritt jedoch am 1.1.2019 endlich in Kraft: Der Innenraum darf ausgeräumt werden. Einzelheiten regelt Art. 16 des Gruppe-G-Reglements. Dafür gibt es zwei wichtige Gründe. Zum einen dient die Entfernung brennbarer Stoffe im Innenraum der Sicherheit. Zum anderen können die heute üblichen Überrollkäfige mit A-Säulen-Abstützungen und Flankenschutz sowie die Sitzkonsolen und Gurtbefestigungen nur schwer oder gar nicht ohne Zerschneiden von Rücksitzen und Verkleidungen eingebaut werden. Dank der neuen Regel wird der Einbau einfacher. Allerdings müssen entstehende Öffnungen abgedeckt werden.

Einen positiven Nebeneffekt stellt die Gewichtsersparnis beim Ausräumen dar. Hier müssen die Fahrer allerdings aufpassen, dass das Gewicht innerhalb der Grenzen für die jeweiligen LG-Klassen bleibt.

Im Wortlaut: Technische Bestimmungen – Gruppe G – Art. 16

„Für Rallye: Die komplette Rücksitzbank/Rücksitze dürfen entfernt werden. Die Seriengurte, die Hutablage, der Teppichboden und das Dämmmaterial am Fahrzeugboden dürfen entfernt werden. Die serienmäßige Türinnenverkleidung und die hinteren Seiteninnenverkleidungen dürfen aus Metallblech mit einer Stärke von mindestens 0,5 mm, aus Kohlefaser mit einer Stärke von mindestens 1 mm oder aus einem anderen festen und nicht brennbaren Material mit einer Mindestdicke von 3 mm bestehen. Die Mittelkonsole, Armaturenbrett und der Fahrzeughimmel müssen unverändert bestehen bleiben. Das ursprüngliche Fahrzeuggewicht gem. Fahrzeugliste Gruppe G in Verbindung mit Art. 6 darf nicht unterschritten werden. Das Fahrzeug muss weiterhin vollumfänglich der StVZO entsprechen.“

Das komplette Rallye-Reglement kann von der Downloadseite des DMSB unter www.dmsb.de oder unter „Regeln“ bei www.schotter-cup.de heruntergeladen werden.

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