Nationale Szene

Neue Rallye-Regeln für 2018

Am letzten Freitag ist das Rallye-Reglement 2018 vom DMSB veröffentlicht worden. Wir stellen die wichtigsten Änderungen in der „Bibel der Rallyefahrer“ vor, zum Teil auch mit Anmerkungen.

Insgesamt 58 DIN-A4-Seiten umfasst das DMSB-Rallye-Reglement 2018, leider ist es erneut angewachsen statt schlanker zu werden. Es kann vom Downloadcenter der DMSB-Homepage www.dmsb.de herunter geladen werden. Die 49 Änderungen gegenüber 2017 sind blau markiert, viele sind nur redaktioneller Art oder Klarstellungen.

Artikel 3.2  DMSB-Delegierte
Ein neuer Offizieller: „Der DMSB Sporting Delegate stellt die Verbindung zwischen dem Rallyeleiter und allen anderen vom DMSB eingesetzten DMSB-Offiziellen und –Delegierten her und berät den Rallyeleiter in sportrechtlichen Angelegenheiten.“ Ich denke, dass diese zusätzliche Aufblähung des Wasserkopfes niemand braucht außer der Person, die diesen Posten anstrebt. 

Artikel 14.2  Road-Book
„Die Fahrer müssen über alle vorgenommenen Änderungen an der Strecke vor der entsprechenden Wertungsprüfung informiert werden“, falls der Veranstalter nach dem Besichtigen oder nach dem 1. Durchgang Absperrungen oder Hindernisse ergänzt.

Artikel 18.6  Rallyeschild
„Die Ausgabe eines Rallye-Schildes für die Fronthaube ist dem Veranstalter freigestellt.“ 

Artikel 24.2  Klassenzusammenlegung
„Wenn die Mindestanzahl von drei Startern in einer Klasse nicht erreicht werden kann, werden die Teilnehmer in dieser Klasse mit der/den nächst höheren Klasse/n der gleichen Gruppe zusammengelegt“. Diese Klarstellung war schon 2017 per Bulletin 1 erfolgt.

Artikel 25.4.3  Besichtigung
„Wird für die Besichtigung vom Veranstalter ein Tracking-System zur Verfügung gestellt, so muss dieses permanent aktiv geschaltet sein. Ein inaktiv geschaltetes System führt zu einer Geldbuße von 100,- Euro.“ 

Artikel 33.2.10  Zeitkontrollen
Der Vorschrift, dass eine Verspätung an einer ZK mit 10 Sekunden je Minuten bestraft wird, wird ergänzt um „oder innerhalb der Karenzzeit strafpunktfrei. Die Festlegung hierzu wird in der Ausschreibung der Veranstaltung getroffen.“ Damit reagiert der DMSB auf eine Behördenpraxis in Teilen Bayerns, mit der „die Raserei“ beispielsweise nach Reifenschäden verhindert werden soll. Das ist ein Denkfehler, denn „die Raserei“ wird bestenfalls zum Ende der Karenzzeit hin verschoben (Negativbeispiel: Grabfeld-Rallye 2008). Weitere Nachteile sind die Auflösung der Startreihenfolge und die Gefahr von Manipulationen (Negativbeispiel:  Rallye Coburg 2011). Ich empfehle den Veranstaltern, bei der bisherigen Regelung zu bleiben und die Fahrzeiten so großzügig zu bemessen, dass auch ein Reifenwechsel nach Plattfuß innerhalb der Fahrzeit möglich ist. 

Artikel 40.2  SOS/OK-Zeichen – Verhalten am Unfallort
Grundsätzlich sind die viel diskutierten und umstrittenen Regeln beibehalten worden. Ergänzt worden sind die entsprechenden Vorschriften für den Fall, dass ein Tracking-System verwendet wird. Ich empfehle jedem Teilnehmer den Artikel 40.2 bis zum Saisonstart genau durchzulesen.

Artikel 40.4  Rotes Warndreieck
Hinzugekommen ist ein dritter Absatz: „Aus Sicherheitsgründen kann zur Warnung der Teams vor einer Unfallstelle auf einer Wertungsprüfung durch den vorgelagerten Streckenposten ein rotes Warndreieck gezeigt werden, bis die Absicherung gemäß Art. 40.4.1 durch die Teilnehmer hergestellt ist. Hinweis: Bei Einsatz eines roten Warndreiecks erfolgt keine Zuordnung einer fairen Zeit.“ Damit schließt der DMSB eine Sicherheitslücke und übernimmt eine Warnung, die zahlreiche Veranstalter schon 2017 ohne Erlaubnis praktiziert haben. Der Streckenposten darf mit dem roten Warndreieck Gefahren anzeigen wie bis 2015 mit still gehaltener gelber Flagge. 

Artikel 40.5.1.  Verwendung gelber/roter Flaggen – FIA-Regelung
Bei FIA-Veranstaltungen – in Deutschland nur Rallye Deutschland – wird schon seit 2016 zur Warnung nur die rote Flagge benutzt. Die gelbe Flagge ist im FIA-Bereich verschwunden. Die Regel kommt jetzt auch ins DMSB-Reglement, ergänzt um die entsprechenden Vorschriften bei Nutzung eines Tracking-Systems.

Artikel 40.5.2.  Verwendung gelber/roter Flaggen – DMSB-Regelung
Bei allen anderen Rallyes in Deutschland wird weiterhin mit der gelben Flagge gearbeitet. Die bisherigen Regeln – umstritten, weil die Teilnehmer in die Streckensicherung einbezogen werden – bleiben unverändert, werden um die entsprechenden Vorschriften bei Nutzung eines Tracking-Systems erweitert.

Artikel 40.5.3  Verwendung gelber/roter Flaggen – DMSB-Regelung
Hinzugefügt wurde ein Absatz: „Im Bordbuch des Veranstalters kann ein entsprechender Vordruck für den Nachweis der gelben bzw. roten Flagge vorgesehen werden, der an der STOP-Kontrolle zur Übermittlung an die Rallyeleitung abgegeben werden kann.“ Das macht Sinn und ist schon 2017 stellenweise praktiziert worden. Ich empfehle allen Veranstaltern, so zu verfahren. Und ich empfehle allen Aktiven, die Absätze 40.5.2 und 40.5.3 über die gelben Flaggen intensiv zu lesen.

Artikel 52.5  Reifenmontagezone (RMZ)
Drei Punkte sind klargestellt geworden, die der Praxis entsprechen:
a) An der Einfahrt und an der Ausfahrt muss eine Zeitkontrolle platziert sein.
b) Die Sollzeit für die RMZ soll 15 Minuten betragen.
c) Hydraulischer Wagenheber und Drehmomentschlüssel können durch ein Teammitglied in die RMZ gebracht werden.

Anhang V1 für Nat.A – Art. 4.1  Zugelassene Fahrzeuge
In der Gruppe CTC/CGT sind jetzt auch GT-Fahrzeuge der Division 9 zugelassen. 

Anhang V1 für Nat.A – Art. 46  Re-Start nach Ausfall
Der Re-Start wird als „Normalfall“ angesehen und muss nicht extra angemeldet werden. Hingegen muss dem Veranstalter gemeldet werden, wenn ein Team nach Ausfall auf den Re-Start verzichtet. 

Anhang V1 für Nat.A sowie Anhang V3 für R70 – Art. 58  Tanken
Die Ausnahmeregelung gemäß Bulletin 3 vom 28.06.2017 endet am 31.12.2017, d. h. die Kombination von Serientank und FIA-homologierten Tankanschlüssen ist nicht mehr zugelassen. Somit gibt es 2018 nur zwei Möglichkeiten zu tanken: entweder an einer Tankstelle direkt aus der Zapfpistole ohne Adapter – also eventuell nur 98 Oktan – oder mit FT-Sicherheitstank mit FIA-homologierten Anschlüssen in einer Tankzone. Da hier schnell mal 5.000 Euro Umrüstkosten anfallen – alle fünf Jahre wieder – ist eine neuerliche Verärgerung der Aktiven vorprogrammiert.

Anhang V2 für R35
Keine Änderungen gegenüber 2017 außer Artikel 33.2.10 wie oben aufgelistet.

Anhang V3 für R70 -  Artikel 4  Zugelassene Fahrzeuge
Dieser Artikel ist neu und deshalb im Rallye-Reglement 2018 komplett blau markiert. Das verwirrt zunächst, denn tatsächlich gibt es nur eine Änderung: 2018 dürfen Super-2000-Fahrzeuge in Klasse RC2 und Super-1600-Fahrzeuge in Klasse RC3 teilnehmen. 

Leider sind eine Reihe von Artikeln, die dringend reformbedürftig sind, nicht angepackt worden. Dazu zählt in erster Linie die Klasseneinteilung; zwar soll die Anzahl der Klassen reduziert werden, doch werden Mini-Klassen wie 2, 3, 12, 13, 14, 15 nicht aufgegeben. Andere Klassen wie z.B. 16, 17 und 18 könnten bei marktgerechter Periodeneinteilung und Integration der FIA-Anhang-K-Fahrzeuge wesentlich stärker werden. Die Gruppe G ist unattraktiv und siecht seit Jahren dahin; mit ein paar Ideen könnte man aus der Gruppe G eine kostengünstige Gruppe für Neu- oder Quereinsteiger machen. Dazu zählt auch die praxisfremde Regelung zu den gelben Flaggen; die FIA-Kurskorrektur hin zu roten Flaggen hätte eine praxisnahe DMSB-Lösung mit gelben Flaggen ermöglicht. Vielleicht kann der Fachausschuss Rallye, der erst kurz im Amt ist, sich dieser Themen annehmen.

« zurück