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DMSB vs. RSC: Gericht fällt Urteil

Hat der Rallye-Supercup e.V. Teile des Reglements des DMSB unerlaubt kopiert? Mit dieser Frage beschäftigten sich Juristen seit Monaten. Jetzt kam es zur Urteilsverkündung.

Der DMSB hat vor Gericht eine herbe Niederlage erlitten. Vergeblich hatte man versucht, dem neugegründeten Rallye-Supercup e.V. (RSC) wegen einer Urheberverletzung zu verklagen, weil Teile des Technischen Reglements übernommen worden sein sollen.

Doch die Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf wollten den Argumenten der DMSB-Juristen nicht folgen und wiesen die Klage erneut ab (Aktenzeichen 12 U 2061/18). Der DMSB konnte nicht belegen, welche Personen - auch ehrenamtlich tätige - an der Erstellung des Regelwerks beteiligt waren und ob diese die Nutzungsrechte an den DMSB bzw. an die Vorgängerorganisation ONS übertragen hätten.

Die Kosten für den jahrelangen Rechtsstreit - hinter vorgehaltener Hand spricht man von einer Summe im sechsstelligen Bereich - dürften beim DMSB ebenfalls für einige interne Diskussionen sorgen.

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