Der DMSB hat vor Gericht eine herbe Niederlage erlitten. Vergeblich hatte man versucht, dem neugegründeten Rallye-Supercup e.V. (RSC) wegen einer Urheberverletzung zu verklagen, weil Teile des Technischen Reglements übernommen worden sein sollen.
Doch die Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf wollten den Argumenten der DMSB-Juristen nicht folgen und wiesen die Klage erneut ab (Aktenzeichen 12 U 2061/18). Der DMSB konnte nicht belegen, welche Personen - auch ehrenamtlich tätige - an der Erstellung des Regelwerks beteiligt waren und ob diese die Nutzungsrechte an den DMSB bzw. an die Vorgängerorganisation ONS übertragen hätten.
Die Kosten für den jahrelangen Rechtsstreit - hinter vorgehaltener Hand spricht man von einer Summe im sechsstelligen Bereich - dürften beim DMSB ebenfalls für einige interne Diskussionen sorgen.