Gruppe-N ausgeschlossen

Ringen um die Fortsetzung des M1-Reglements

Die Initiatoren des M1-Reglements waren vom Zuspruch begeistert, doch Kritik aus der Szene führte zu einer Anpassung der technischen Anforderungen. Jetzt wurde eine Fortführung unter angepassten Rahmenbedingungen beschlossen.

Das M1-Masters sorgte für den Auftritt von Exoten wie den Ford Mustang

Die Evaluierung der Entwicklungen der Klasse M1 war eines der Hauptthemen in der Sitzung der österreichischen Rallyekommission letzte Woche. Einige Änderungen im Reglement - beispielsweise wird 2017 eine Motorsportzulassung für alle M1 Fahrzeuge verpflichtend sein – wurden unter Mitwirkung der IG-Rallye (der Interessensgemeinschaft der Rallye-Veranstalter) bereits von der Arbeitsgruppe M1 in das Reglement eingearbeitet, unter anderem wurde von einigen auch ein Ausschluss „aller jemals homologierten Fahrzeuge“ gefordert. 

Für das Reglement 2017/2018 wurde der Kompromiss so formuliert, dass „alle jemals in der Gruppe N homologierten Fahrzeuge“ nach M1-Reglement nicht mehr startberechtigt sind. Damit soll einerseits ein mögliches Abwandern aus bestehenden Klassen verhindert werden, zum anderen soll der Einsatz eines Fahrzeuges in zwei relativ ähnlichen Spezifikationen vermieden werden.

„Unser Ansatz war einfach – wir wollten grundsätzlich alle Serienfahrzeuge, die einem gewissen Leistungsgewicht und Sicherheitsstandard entsprechen, auch zur Rallye zulassen. Damit waren letztlich aber nicht alle Beteiligten der Rallye Kommission und der Aktiven einverstanden“, sagte Günther Knobloch, Initiator der M1-Rallye Masters, dessen aufgebauter Evo künftig in der Garage bleiben muss. „Durch den getroffenen Kompromiss wurde die Rallye-Masters-Serie auch für die Zukunft ermöglicht, allerdings sind einige Fahrzeuge aus der diesjährigen Saison davon betroffen. So passen beispielsweise die ersten drei Fahrzeuge aus Kärnten ab 2017 nicht mehr in die M1-Serie und müssten mit Anpassungen in einer der bereits bestehenden Klassen an den Start gebracht werden.“

In der Klasse M1 dürfen ab 2017 alle Autos starten, die nie in der Gruppe N homologiert wurden. Sie müssen in den Bereichen Motor, Getriebe und Elektronik serienmäßig sein und über alle rallyespezifischen Sicherheitsstandards verfügen. Fahrwerk und Bremsen sind freigestellt, es kommen die im Rallyesport üblichen Reifen zum Einsatz. Die Performance wird in erster Linie über das zulässige Leistungsgewicht begrenzt – die Limitierung ist so gewählt, dass die Top Fahrzeuge der neuen M1-Klasse in Punkto Performance in etwa auf Augenhöhe mit den Top-Fahrzeugen der auslaufenden „Gruppe N“ liegen, die leistungsschwächeren Fahrzeuge der Wertungsklasse LG2 liegen in etwa auf Augenhöhe mit der alten Klasse N3.

„Die „Arbeitsgruppe M1“ hatte andere Vorstellungen - ohne Kompromiss hätte es aber keine tragfähige Mehrheit gegeben, und somit in Zukunft auch keine M1-Klasse. Letztlich bringt der Kompromiss aber auch Vorteile mit sich - die Kontrolle wird einfacher und wir schaffen damit eine klare Abgrenzung zu den homologierten Autos. Das wichtigste ist aus meiner Sicht jedoch, dass die Klasse als ‚Nachfolgeklasse zu auslaufenden Gruppe N’ langfristig geplant ist und, dass das Grundkonzept erhalten bleibt“, so Knobloch.

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